Blinden-Fürsorgeverein Krefeld e.V. i.L.
 Blinden-Fürsorgeverein Krefeld e.V. i.L.

Informationen von A bis Z

 

 

Befreiung von den Rundfunkbeiträgen

Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis zahlen in Deutschland deutlich weniger Rundfunkbeiträge. Viele blinde Menschen wissen aber nicht, dass sie gar keine Rundfunkgebühren zahlen müssen.

Empfänger von Blindengeld und Blindenhilfe werden auf Antrag grundsätzlich von den Rundfunkbeiträgen befreit und können sich diese sogar für die letzten drei Kalenderjahre zurück erstatten lassen, wenn für diese Zeit ebenfalls Blindengeld oder Blindenhilfe zuerkannt wurde.

Die Anträge müssen die Nummer des Beitragskontos und die Kopien der Bescheide über die Gewährung von Blindenhilfe enthalten.

Die formlosen Anträge schicken Sie an:

ARD ZDF Deutschlandradio

Beitragsservice

50656 Köln

oder barrierefrei an die E-Mail Adresse

info@rundfunkbeitrag.de

 

(Quelle: Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein e.V.; Newsletter Nr. 23 vom 5.11.2019)

 

Blindengeld / Sehbehindertenhilfe

 

Blindengeld kann dann beantragt werden, wenn der Sehrest auf dem besseren Auge nicht mehr als 2 % (=1/50 bzw. 0,02) beträgt

Sehbehindertenhilfe wird dann gewährt, wenn der Sehrest auf dem besseren Auge nicht mehr als 5 % (=1/20 bzw. 0,05) beträgt.

Hierfür ist eine augenfachärztliche Bescheinigung erforderlich.

Blindenhörbücherei

 

In der Bundesrepublik gibt es mehrere Blindenhörbüchereien. Die nächstgelegene befindet sich in Münster/Westfalen.
 

Westdeutsche Blindenhörbücherei e.V.

Harkortstr. 9, 48163 Münster

Tel 0251 71 99 01
 

Zum Abspielen sind spezielle Geräte notwendig
Wir beraten Sie gerne.

Lokalnachrichten per Telefon

 

Unter Telefon 02151 65 77 43 2 können Sie dreimal pro Woche aktuelle Lokalnachrichten aus Krefeld sowie Informationen des Blinden-Fürsorgevereins hören.

Schwerbehindertenausweis

 

Dieser kann bei dem zuständigen kommunalen Fachbereich beantragt werden.

Bei der Stadt Krefeld:

Schwerbehindertenstelle, Servivestelle A 71

von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Postanschrift: Stadt Krefeld

Schwerbehindertenangelegenheiten

47792 Krefeld

 

Wir helfen bei der Beantragung.

Sonderparkausweis

 

Dieser kann nur bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Bl (Blindheit) bescheinigt wird.

TV-Sendungen mit Audiodeskription

 

Verstärkt werden Filme und TV-Sendungen mit Audiodeskription gesendet (Bildbeschreibungen auf dem 2. Hörkanal).

Weißer Blindenstock, gelbe Armbinden mit 3 schwarzen Punkten, die an beiden Armen getragen werden müssen und Blindenführhunde in weißem Führgeschirr sind anerkannte Kennzeichnungen im Straßenverkehr.

Zeitschriften auf Tonträgern

werden von verschiedenen Unternehmen angeboten.