Blinden-Fürsorgeverein Krefeld e.V. i.L.
 Blinden-Fürsorgeverein Krefeld e.V. i.L.

Presseartikel / Berichte

Kritik an Verzicht auf Papierpost

 

Die Kreisvorsitzende der Krefelder Senioren-Union, Barbara Ritters-Kleinheyer, hat sich dagegen gewandt, "eine papierlose Welt auf dem Rücken älterer Menschen verwirklichen zu wollen". Beispielhaft nannte sie Pläne der Stadtwerke Krefeld (SWK), den Versand von Papierpost im Kundenkontakt künftig vollständig einzustellen und Dokumente ausschließlich über Online-Postfächer der Kundschaft bereitzuhalten. Ein Verzicht auf postalische Mitteilungen verstärke "eine Tendenz zu gesellschaftlichen Spaltung". Nicht jeder habe Zugang zu einem Computer.

(Quelle: aus Westdeutsche Zeitung Krefeld 13.3.2023)

 

Kostenloser Begleitdienst für Blinde

 

Bei Besuchen in Behörden oder Beratungsstellen bekommen blinde Menschen Hilfe: Ein Fahrer holt sie ab, begleitet sie und bringt sie wieder heim - kostenlos.

(von HOLGER HINTZEN  u. JOACHIM NIESSEN)

Ralf Helbing steht für seine Jungfernfahrt parat. Am heutigen Montag startete der neue Begleitservice für Blinde in Krefeld, Mönchengladbach, Erkelenz, Wegberg sowie den Kreisen Viersen und Neuss. Wenn Menschen ohne Augenlicht unter der Rufnummer 0178 25 84 255 zwei bis drei Tage vorher einen Termin vereinbart haben, wird Helbing sie mit einem weiß-grünen Auto abholen und zu wichtigen Besorgungen wie Ämter- und Facharztbesuche (Anmerkung: auch Augenärzte, Orthopäden und entsprechende Arzttermine  in Krankenhäusern),  Vorstellungsgespräche, Anwaltsterminen und Ähnlichem bringen und dabei begleiten. Wenn gewünscht, hilft Helbing auch beim Ausfüllen und Kontrollieren von Formularen.

 

Möglich macht das Angebot die Gemeinschaft Deutscher Blindenfreunde, ein seit 1860 bestehender Verein, der bereits zwölf solcher Fahrzeuge und Serviceangebote in Deutschland betreibt. Der Wagen, der ab Montag am Mittleren Niederrhein unterwegs sein wird, ist Fahrzeug Nummer 13, das der Verein an den Start bringt.

 

Der Dienst ist allerdings nur für wichtige Angelegenheiten gedacht. Als Taxibetrieb versteht er sich ausdrücklich nicht. Für Einkaufstouren, Ausflüge, Besuche bei Bekannten steht Fahrer Ralf Helbing nicht zur Verfügung. Auch Fahrten zu Veranstaltungen und Hausärzten sind ausgeschlossen. Erfahrung für diese Aufgabe bringt Helbing mit. „Als Chauffeur habe ich gut drei Millionen Kilometer zurückgelegt. Mein Vater war die letzten zehn Jahre seines Lebens sehbehindert, damit kenne ich mich auch aus", sagt der Brüggener.

 

Finanziert werde der Fahr- und Begleitdienst aus Spenden, erklärt Thorsten Bräuer, Geschäftsführender Vorstand der Gemeinschaft Deutscher Blindenfreunde Berlin. Allein der Unterhalt und Betrieb eines Fahrzeugs koste zwischen 12.000 und 15.000 Euro im Jahr. „Da müssen wir immer schon eine Weile sparen, bis wir wieder in einer Region den Dienst anbieten können.“ Den ersten Service dieser Art setzte der Verein 2007 in Berlin in Marsch, nachdem Bräuer bei einem Besuch im Rathaus Schöneberg auf der Suche nach der richtigen Amtsstube durchs Gebäude geirrt war. „Ich habe mich da gefragt, wie viel anstrengender das wohl noch für einen Blinden gewesen wäre“, erzählt Bräuer.

 

Zwischen 800.000 bis eine Million Menschen, so Thorsten Bräuer, müssen in einem Gebiet wohnen, damit der Verein einen Fahr- und Begleitdienst dafür auf die Beine stellen kann. Dann aber wird der Wagen erfahrungsgemäß täglich genutzt. Unterwegs ist das Fahrzeug montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr. Bisher ist das Blindenmobil in Berlin, Köln, Hannover, Hamburg, Stuttgart, Rhein-Main, Nürnberg/Fürth, Düsseldorf/Wuppertal und drei Mal im Ruhrgebiet unterwegs. Weitere Großstädte sollen hinzukommen.

 

„Die Blindenmobile sind oft Tage im Voraus ausgebucht. Es macht uns stolz, den kostenlosen Fahr- und Begleitservice nun auch in Mönchengladbach und Umgebung anbieten zu können, um den Betroffenen zu helfen. Da der Service ausschließlich durch Spenden finanziert wird, freuen wir uns über jede Unterstützung", so Bräuer.

 

Die Gemeinschaft Deutscher Blindenfreunde wurde 1860 auf Anregung des blinden Pfarrers Dr. William Moon (1818-1894) gegründet. Unter dem Motto „Sehende helfen Blinden" setzt sich der Verein seit seiner Gründung für die gesellschaftliche Integration und Gleichstellung von Blinden und hochgradig sehgeschädigten Menschen ein.

 

(Quelle: Rheinische Post Krefeld, 15.7.2019)

 

Kostenloser Begleitdienst für Blinde

 

Bei Besuchen in Behörden oder Beratungsstellen bekommen blinde Menschen Hilfe: Ein Fahrer holt sie ab, begleitet sie und bringt sie wieder heim - kostenlos.

(von HOLGER HINTZEN  u. JOACHIM NIESSEN)

Ralf Helbing steht für seine Jungfernfahrt parat. Am heutigen Montag startete der neue Begleitservice für Blinde in Krefeld, Mönchengladbach, Erkelenz, Wegberg sowie den Kreisen Viersen und Neuss. Wenn Menschen ohne Augenlicht unter der Rufnummer 0178 25 84 255 zwei bis drei Tage vorher einen Termin vereinbart haben, wird Helbing sie mit einem weiß-grünen Auto abholen und zu wichtigen Besorgungen wie Ämter- und Facharztbesuche (Anmerkung: auch Augenärzte, Orthopäden und entsprechende Arzttermine  in Krankenhäusern),  Vorstellungsgespräche, Anwaltsterminen und Ähnlichem bringen und dabei begleiten. Wenn gewünscht, hilft Helbing auch beim Ausfüllen und Kontrollieren von Formularen.

 

Möglich macht das Angebot die Gemeinschaft Deutscher Blindenfreunde, ein seit 1860 bestehender Verein, der bereits zwölf solcher Fahrzeuge und Serviceangebote in Deutschland betreibt. Der Wagen, der ab Montag am Mittleren Niederrhein unterwegs sein wird, ist Fahrzeug Nummer 13, das der Verein an den Start bringt.

 

Der Dienst ist allerdings nur für wichtige Angelegenheiten gedacht. Als Taxibetrieb versteht er sich ausdrücklich nicht. Für Einkaufstouren, Ausflüge, Besuche bei Bekannten steht Fahrer Ralf Helbing nicht zur Verfügung. Auch Fahrten zu Veranstaltungen und Hausärzten sind ausgeschlossen. Erfahrung für diese Aufgabe bringt Helbing mit. „Als Chauffeur habe ich gut drei Millionen Kilometer zurückgelegt. Mein Vater war die letzten zehn Jahre seines Lebens sehbehindert, damit kenne ich mich auch aus", sagt der Brüggener.

 

Finanziert werde der Fahr- und Begleitdienst aus Spenden, erklärt Thorsten Bräuer, Geschäftsführender Vorstand der Gemeinschaft Deutscher Blindenfreunde Berlin. Allein der Unterhalt und Betrieb eines Fahrzeugs koste zwischen 12.000 und 15.000 Euro im Jahr. „Da müssen wir immer schon eine Weile sparen, bis wir wieder in einer Region den Dienst anbieten können.“ Den ersten Service dieser Art setzte der Verein 2007 in Berlin in Marsch, nachdem Bräuer bei einem Besuch im Rathaus Schöneberg auf der Suche nach der richtigen Amtsstube durchs Gebäude geirrt war. „Ich habe mich da gefragt, wie viel anstrengender das wohl noch für einen Blinden gewesen wäre“, erzählt Bräuer.

 

Zwischen 800.000 bis eine Million Menschen, so Thorsten Bräuer, müssen in einem Gebiet wohnen, damit der Verein einen Fahr- und Begleitdienst dafür auf die Beine stellen kann. Dann aber wird der Wagen erfahrungsgemäß täglich genutzt. Unterwegs ist das Fahrzeug montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr. Bisher ist das Blindenmobil in Berlin, Köln, Hannover, Hamburg, Stuttgart, Rhein-Main, Nürnberg/Fürth, Düsseldorf/Wuppertal und drei Mal im Ruhrgebiet unterwegs. Weitere Großstädte sollen hinzukommen.

 

„Die Blindenmobile sind oft Tage im Voraus ausgebucht. Es macht uns stolz, den kostenlosen Fahr- und Begleitservice nun auch in Mönchengladbach und Umgebung anbieten zu können, um den Betroffenen zu helfen. Da der Service ausschließlich durch Spenden finanziert wird, freuen wir uns über jede Unterstützung", so Bräuer.

 

Die Gemeinschaft Deutscher Blindenfreunde wurde 1860 auf Anregung des blinden Pfarrers Dr. William Moon (1818-1894) gegründet. Unter dem Motto „Sehende helfen Blinden" setzt sich der Verein seit seiner Gründung für die gesellschaftliche Integration und Gleichstellung von Blinden und hochgradig sehgeschädigten Menschen ein.

 

(Quelle: Rheinische Post Krefeld, 15.7.2019)

Bei mehr als 6 Dioptrien wird die Brille zukünftig von der Kasse gezahlt

 

Der Bundestag hat einer Forderung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) entsprochen und eine gravierende Lücke bei der Sehhilfenversorgung gesetzlich Krankenversicherter geschlossen. Bei Kurz- und Weitsichtigkeit werden zukünftig Sehhilfen mit mehr als 6 Dioptrien von der Kasse gezahlt, bei Hornhautverkrümmung reichen mehr als 4 Dioptrien. Diese Regelung wurde mit dem heute vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Heil-und Hilfsmittelversorgung (HHVG) beschlossen.

 

Hintergrund: Seit dem Jahr 2003 gilt in Deutschland eine Regelung, nach der Versicherte ab dem 18. Lebensjahr nur dann Anspruch auf Sehhilfen haben, wenn die Sehschärfe mit Brille oder Kontaktlinsen maximal 30 Prozent beträgt. Für diejenigen, die ohne Sehhilfe nahezu blind sind, mit bestmöglicher Korrektur aber eine Sehschärfe von mehr als 30 Prozent erreichen, heißt das mit anderen Worten: Die Kasse zahlt nicht. "Es kann nicht sein, dass Menschen mit schweren Sehfehlern ohne geeignete Sehhilfe bleiben. Die Korrektur der derzeitigen Regelung war überfällig", sagt DBSV-Präsidentin Renate Reymann.

 

Gegen den bisherigen Missstand hatte der DBSV in Gesprächen mit der Politik, in Eingaben und mit einer Stellungnahme (http://tinyurl.com/dbsv-hhvg) protestiert und im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens Änderungen angemahnt - mit Erfolg.

 

(Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V., Berlin, vom 16.2.2017)

 

Helfer auf vier Pfoten –

Jubiläum „100 Jahre Blindenführhundausbildung in Deutschland“

 

Berlin, 21. Juni 2016   Im Oktober 1916 übergab der Deutsche Verein für Sanitätshunde den ersten systematisch ausgebildeten Blindenführhund an den Kriegsblinden Paul Feyen. 100 Jahre später würdigt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) dieses Ereignis mit einer Wanderausstellung, einer Buchpremiere, einer Resolution und einem Treffen von Führhundhaltern aus ganz Deutschland.

 

Im Ersten Weltkrieg wurden Blindenführhunde vor allem an erblindete Soldaten übergeben, aber in den folgenden Jahren profitierten zunehmend Zivilblinde von den „Helfern auf vier Pfoten“. Das fand auch im Ausland viel Beachtung und die Idee der systematischen und institutionellen Ausbildung von Führhunden führte zu Neugründungen von Schulen in der Schweiz, in England und den USA. Seitdem verlassen sich weltweit blinde und sehbehinderte Menschen auf die Führleistungen ihrer Hunde.

 

Führhunde sind aber nicht nur „sehende Assistenz“. Sie sind „Hilfsmittel mit Seele“. Ein Führhund bietet Hilfe und Freundschaft und steht seinem Halter rund um die Uhr zur Verfügung – und das ein Leben lang. Das macht ihn einzigartig. Denn selbst die sich stetig weiterentwickelnden Technologien können die Leistungen eines Führhundes allenfalls ergänzen, nicht ersetzen.

 

Der Startschuss für die Jubiläumsaktivitäten fällt am 7. Juli 2016 um 18 Uhr im Berliner Kleisthaus: Die Wanderausstellung „Helfer auf vier Pfoten – 100 Jahre Blindenführhundausbildung in Deutschland“ wird mit begleitender Lesung eröffnet. Sie wartet nicht nur mit spannenden historischen Fakten auf, sondern vermittelt auch Informationen zur Ausbildung von Blindenführhunden und zeigt, was sehende Bürger tun können, um einem Führhundgespann die Arbeit zu erleichtern. Nach dem Auftakt in Berlin ist die Ausstellung bundesweit in Volkshochschulen, Krankenkassen und anderen Einrichtungen mit Publikumsverkehr zu sehen.

 

Auf Initiative des DBSV erscheint anlässlich des Jubiläums ein Buch, das die Geschichte der faszinierenden Partnerschaft zwischen Mensch und Tier nachzeichnet. Der Autor Detlef Berentzen ist ein echter Hundeexperte. Im Buch beschreibt er, wie Zeitgeist, Mentalität, Kriege und Regime die Ausbildung der Führhunde und die besondere Koalition von blinden Menschen und ihren „Augen auf vier Pfoten“ beeinflussten. Das Buch „Blindenführhunde – Kulturgeschichte einer Partnerschaft“ erscheint Ende Juni 2016 im Verlag Ripperger & Kremers. Hörversion und Punktschriftausgabe werden bei der Deutschen Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig erhältlich sein.

 

Die zentrale Veranstaltung des Jubiläumsjahres ist ein bundesweites Führhundhaltertreffen vom 15. bis 18. September in Berlin. Die Teilnehmer erwartet ein abwechslungsreiches Programm aus Vorträgen, Kulturbeiträgen und einem öffentlichkeitswirksamen Teil in der Berliner Innenstadt.

 

Anlässlich einer Veranstaltung des Deutschen Bundestags am 23. September unter dem Titel „Politik für und mit Menschen mit Behinderung“ werden Führhundhalter eine Resolution an Bundestagsvizepräsidentin Ulla Schmidt übergeben. Darin soll es unter anderem um Zugangsrechte, die Qualitätssicherung der Führhundausbildung und die Qualifizierung von Blindenführhundtrainern gehen.

 

Die DBSV-Aktivitäten zum Führhundjubiläum werden gefördert durch die Aktion Mensch.

 

Historische Fakten und Infos rund um das Führhundjubiläum unter:

 

http://4-pfoten.dbsv.org

 

Dort finden Sie auch ein Pressebild zum Download (Paul Feyen mit seinem Führhund).

 

Ab dem 7. Juli 2016 werden dort zudem blindengerechte Beschreibungen der einzelnen Tafeln der Wanderausstellung und die Ausstellungstermine angeboten.

 

Pressekontakt

 

Volker Lenk, Pressesprecher

Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)

Tel.: (030) 28 53 87-140

E-Mail: v.lenk@dbsv.org

 

Besichtigung des

Deutschen Blinden-Museums in Berlin

Dass Berlin immer eine Reise wert ist, das weiß man. Dass es in Berlin-Steglitz ein interessantes Ziel, nämlich das seit 125 Jahren bestehende Deutsche Blinden-Museum gibt, ist nicht so bekannt. Seit einiger Zeit besteht dort die Dauerausstellung " Sechs Richtige - Louis Braille und die Blindenschrift".
Das Museum ist von Berlin-Mitte aus mit dem Bus oder der U-Bahn in etwa 40 Minuten bequem zu erreichen, da es nur fünf Gehminuten von den Haltestellen entfernt liegt, in der Nähe des durch Didi Hallervorden bekannt gewordenen Schlosspark-Theaters.
Bei einem Besuch konnte ich mich von der interessanten und übersichtlichen Darstellung von Blindenhilfsmitteln aus zwei Jahrhunderten überzeugen. Die nachfolgenden Bilder geben einen kleinen Eindruck. Herr Henschel zeigte und erläuterte mir freundlicherweise einige der vielen Exponate. So waren unter anderem Geräte zu sehen
- zum Prägen von Buchstaben auf Papier
- die mit Nadeln Buchstaben ins Papier stachen ("Stachelschrift")
- zur Erstellung der Moonschrift (Zeichen, die dem Alfabet ähneln)
- für die Stenografieschrift von 1837
- bis zum Laptop mit Brailleschrift von 1997

Hier einige wichtige Informationen:
Deutsches Blinden-Museum Berlin, Rothenburgstr. 14, 12165 Berlin-Steglitz
Tel. 030 797 09 094
Homepage: www.blindenmuseum-berlin.de
E-Mail: Blindenmuseum@gmx.de
Öffnungszeiten: mittwochs 15 bis 18 Uhr
Gruppenführungen nach Vereinbarung
Jeden ersten Sonntag im Monat um 11 Uhr Führung ohne Voranmeldung
Eintritt frei - Spende erbeten!
Das Museum befindet sich im 2. Obergeschoss.
Ein Teil der Museumsräume.
"Marburger Streifenschreiber" um 1950.

Wird bis heute noch fast identisch produziert.
Gerät zur Kommunikation mit taubblinden Menschen.
Laptop mit Braillezeile. 1997.

Stand: Dezember 2015
Bericht: Helmut Kocken

 

(Quelle: RP 11.7.2015)

Merkblatt zum Fahrdienst für Menschen mit Behinderung der Stadt Krefeld
Stadt Krefeld Der Oberbürgermeister
Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen

Wer ist berechtigt, den Fahrdienst zu benutzen?
Der Fahrdienst steht allen schwerbehinderten Menschen, die im Stadtgebiet Krefeld wohnen (mit Hauptwohnsitz gemeldet sind) und wegen Art und Schwere ihrer Behinderung keine öffentlichen und privaten Verkehrsmittel in Anspruch nehmen können oder am Zielort auf einen Selbstfahrer bzw. auf fremde Hilfe angewiesen sind, zur Verfügung. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird vom Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld auf Antrag ein Berechtigungsausweis ausgestellt. Grundlage für die Ausstellung des Berechtigungsausweises ist der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "H" (hilflos) oder "Bl" (blind). Ist der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG", "Bl" oder "H" nicht vorhanden, so entscheidet der Amtsarzt. Befürwortet wird ein Antrag, wenn die aus einer ärztlichen Bescheinigung oder sonstigen medizinischen Unterlagen hervorgehenden Krankheiten den Merkzeichen "aG", "Bl" oder "H" entsprechen und eine Untersuchung durch den Fachbereich Gesundheit die Notwendigkeit der Teilnahme am Fahrdienst für Menschen mit Behinderung attestiert.
Begrenzung des Fahrdienstes
Die Benutzung des Fahrdienstes ist auf das Stadtgebiet Krefeld beschränkt. Über die Stadtgrenzen hinausgehende Fahrten können grundsätzlich nicht durchgeführt werden, es sei denn, dass in besonders zu begründenden Einzelfällen der Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen auf Antrag ausnahmsweise die schriftliche Genehmigung erteilt.
Anzahl der Fahrten
Die Anzahl der maximal möglichen Fahrten wird je nutzungsberechtigter Person auf 100 Fahrten (50 Hin- und 50 Rückfahrten) im Kalenderjahr festgelegt.
Wer führt die Fahrten durch?
Mit der Durchführung des Fahrdienstes sind der Malteser Hilfsdienst (MHD), das Deutsche Rotes Kreuz (DRK), die PariMobil gGmbH und der K F D Fahrdienst beauftragt. Der Fahrdienst ist täglich unter den nachstehenden Telefonnummern zu erreichen:
• Malteser Hilfsdienst 02151/39 82 82
• Deutsches Rotes Kreuz 02151/53 96 0
• Uli Küsters 0162 6900700
• K F D Fahrdienst 02151/7888483
Welche Fahrten können mit dem Fahrdienst durchgeführt werden?
Der Fahrdienst kann grundsätzlich für alle Fahrten ohne Nachweis der Zweckbestimmung in Anspruch genommen werden. Fahrten, die mit anderen Kostenträgern abgerechnet werden können (z.B. Krankenkassen, Integrationsamt, Arbeitsamt), dürfen mit dem Fahrdienst nicht durchgeführt werden (z.B. Fahrten zum Arzt, zu Krankenhausbehandlungen, zum Arbeitsplatz, zur Schule etc.). Der Fahrdienst steht nur im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten der Anbieter und der Haushaltsmittel der Stadt Krefeld zur Verfügung.
Was ist der Begleitdienst?
Antragstellern, bei denen die Notwendigkeit der ständigen Begleitung vorliegt (Merkzeichen "B" oder Bestätigung des Fachbereichs Gesundheit) haben den Anspruch auf kostenfreie Beförderung einer Begleitperson. Die Notwendigkeit der ständigen Begleitung ist gegeben, wenn der Antragssteller ohne fremde Hilfe seine Wohnung nicht verlassen kann und somit vom Leben in seinem unmittelbaren Wohnumfeld weitgehend ausgeschlossen ist und dem weder eine fremde Hilfe zur Verfügung steht noch zur Verfügung stehen kann, insbesondere durch Haushaltsangehörige oder Nachbarn.
Welche Kosten entstehen dem Berechtigten?
Die Benutzer des Fahrdienstes haben je Fahrt ein Entgelt in Höhe von 3,00 EUR zu entrichten: Die Eigenbeteiligung erfolgt durch die Abgabe der entsprechenden Wertmarken. Diese können beim Fachbereich Bürgerservice gegen Vorlage des Berechtigungsausweises bezogen werden. Ausgenommen von der Zahlung eines Entgeltes sind Berechtigte, die Leistungen nach den Bestimmungen des SGB II oder SGB XII (3. oder 4. Kapitel) erhalten bzw. deren Familieneinkommen (Bedarfsgemeinschaft) folgende Einkommensgrenze nicht übersteigt: Regelsatz Haushaltsvorstand Regelsatz Haushaltsangehörige zzgl. angemessener Miete, ggf. Mehrbedarfszuschläge Bei der Antragstellung ist die wirtschaftliche Lage durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachzuweisen. Die Entscheidung über die Berechtigung zur Freifahrt erfolgt beim Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen. Die Entscheidung über die Freifahrt wird auf dem Ausweis vermerkt und beträgt mindestens 2 Jahre, max. für die Dauer der Berechtigung.
Bei allen weiteren Fragen
stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Menschen mit Behinderung zur Verfügung: Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen Rathaus, Von der Leyen Platz 1, 47798 Krefeld Zimmer A 71 Rollstuhlfahrer über Eingang A 3 (Westwall) Tel.: 02151/ 86-3043 Tel.: 02151/ 86-3041 Fax: 02151/863055 email: gabriele.berndt@krefeld.de
(Stand: 23.5.2013)

Kochbuch für Blinde

Bunte Bilder, großes Format, kleine Hügel auf den Seiten: Das neue "Trust in Taste - Kochbuch für Blinde und Sehende" soll für kreatives Miteinander in der Küche sorgen. Gestern wurde das zwei Bände umfassende Werk des Sternekochs Michael Hoffmann und zwei blinder Hobbyköche vorgestellt. Die Rezepte sind sowohl in Schreib- und Brailleschrift abgebildet, daher die "Hügel" im Buch. Die Texte wurden so geschrieben, dass Blinde Zutaten abmessen können. Das diesen Monat erscheinende Buch kosten EUR 125.

Mit den Ohren die Fortuna-Spiele sehen 
Von Wera Engelhardt

(Quelle: WZ 12.10.2011)
Düsseldorf „Freistoß für die Fortuna. Rösler legt sich den Ball zurecht, er steht 35 Meter zentral vor dem Tor. Brückner vom SC Paderborn schaut sich nach Spielern um, die mit ihm eine Mauer bilden wollen. Rösler schießt – und der Ball landet mitten in der Paderborner Abwehr. Jetzt läuft der Konter.“ - Die Spiele des Zweitligisten werden jetzt für Sehbehinderte live im Stadion kommentiert.
Andrej Myrokis lässt das Spielfeld keine Sekunde aus den Augen. Sein Blick haftet wie angeklebt auf dem runden Leder, das sich gerade auf direktem Weg zurück in den Strafraum von Fortuna Düsseldorf befindet. Nichts darf ihm entgehen, während er sich bemüht, den Verlauf der Zweitliga-Partie gegen den SC Paderborn mit Worten nachzuzeichnen. Denn heute wird seine Stimme für vier Fortuna-Fans zu den Augen, die sie selbst im Stich gelassen haben.
Zum ersten Mal kommentiert Myrokis gemeinsam mit seinem Kollegen Frank Breuers ein Fortuna-Spiel für sehbehinderte Zuschauer. Sie sitzen zu zweit auf Platz elf und zwölf in Block eins, um sich abwechseln zu können, falls die Konzentration doch einmal nachlässt. „Man muss permanent auf Ballhöhe sein und die Partie detailliert beschreiben können“, sagt Myrokis. „Außerdem darf man sich nicht auf das Spielgeschehen beschränken, sondern sollte auch die Aktion auf den Rängen im Blick haben.“
Wenn die ersten Zuschauer in den Gästeblöcken zum Beispiel anfangen, sich die T-Shirts über den Kopf zu ziehen, ist dies für Breuers und Myrokis ebenso nennenswert wie eine Flanke von Fortuna-Verteidiger van den Bergh. „Knapp 200 Ostwestfalen sind heute zu Besuch, und einige entledigen sich bei den frühlingshaften Temperaturen schon ihrer Oberbekleidung“, spricht Breuers kurz vor Ende der ersten Halbzeit in sein Mikrofon. Und seiner Stimme ist ganz deutlich anzuhören, dass er bei diesen Worten ein breites Grinsen im Gesicht trägt.
Neben dem Mikrofon gehören noch Kopfhörer und ein quadratischer Empfänger, den sich sowohl Kommentatoren als auch Zuhörer um den Hals hängen zur Ausrüstung. Die Technik nämlich funktioniert ähnlich wie die Audioführungen im Museum. Breuers und Myrokis sprechen ins Mikro, die Zuhörer drehen ihren Empfänger auf und können ihren Stimmen durch die Kopfhörer lauschen.
Auch in anderen Fußball-Stadien gibt es diesen Dienst. „Es ist schön, dass unser Verein jetzt auch mitzieht“, findet Breuers. Schließlich ermögliche der Kommentar blinden Menschen oder jenen mit eingeschränktem Sehvermögen ein völlig neues Spielerlebnis. „Die, die bisher nur die Atmosphäre genießen konnten, bekommen jetzt viel mehr Infos“, sagt Myrokis. Und das sei eine besondere Motivation. „Wir sind keine Profis, können unseren Spaß am Fußball jetzt aber mit anderen teilen.“
Obwohl sich sein Spaß beim 0:0 am Samstag in Grenzen hält. „Fortunas Strafraumbeherrschung kann man mit drei Minus bewerten“, erklärt Mykrokis seinen Zuhörern zu Beginn der zweiten Halbzeit. „Schauen wir, wie es weitergeht.“
(Quelle: Westdeutsche Zeitung 14.3.2011)

Führung für Behinderte in vatikanischen Museen

Die vatikanischen Museen weiten ihr Angebot für Menschen mit Behinderungen aus: Blinde erhalten Spezialführungen, bei denen sie ein Fresko und ein Ölbild der weltberühmten Sammlungen ertasten können. Für Gehörlose steht ein Guide zur Verfügung, der die italienische Gebärdensprache beherrscht. Die Führungen für Kleingruppen sind kostenlos.
Anmeldungen per E-Mail an visitedi-dattiche.musei@scv.va oder telefonisch unter (0039) 06 69 88 31 45.
(Quelle: Rheinische Post 2.3.2011)

Berichterstattung in der Westdeutschen Zeitung vom 24.1.2011

über die Eröffnung der Beratungsstelle der beiden Krefelder

Blindenvereine.

Interessantes über den Blindenführhund

Der Blindenführhund vollbringt eine außerordentliche Leistung, zu der nur ein gesunder, wesensfester, lernfreudiger, gutmütiger und zugleich selbstbewusster Hund nach gründlicher Ausbildung und Einarbeitung mit dem Blinden fähig ist. Selbst im modernen Großstadtverkehr bringt der gut ausgebildete Führhund die blinde Person sicher an jedes gewünschte Ziel.
Blinde sind auf die Hilfe ihrer Führhunde angewiesen. Diese begleiten sie deshalb zum Beispiel auch in öffentliche Gebäude, zu kulturellen oder anderen Veranstaltungen, in die Kirche, ins Restaurant, auf Reisen, zum Arzt oder beim Einkaufen. Daher genießt der Führhund besondere Rechte: So ist vielerorts sein Mitbringen in Lebensmittelgeschäften veterinärrechtlich ausdrücklich erlaubt oder zumindest geduldet. Auf Flugreisen dürfen Blinde ihren Führhund in die Passagierkabine mitnehmen.
Den Blindenführhund im Dienst erkennen Sie daran, dass er ein weißes Führgeschirr trägt. Dessen Bügel ermöglichen es dem Blinden, alle Bewegungen des Tieres zu erkennen und jeden Richtungswechsel sicher mitzumachen.
Wie können S I E helfen?
- Nicht ablenken oder locken. Bitte lenken Sie den Führhund nicht von seiner Arbeit ab, die viel Konzentration verlangt. Insbesondere: Streicheln oder füttern Sie ihn nicht. Sprechen Sie ihn nicht an. Nehmen Sie den eigenen Hund an die kurze Leine.
- Nicht anfassen. Bitte helfen Sie nur durch Zuruf.
- Ampeln. Bitte sagen Sie dem Blinden, wenn es grün wird. Der Führhund kann die Ampel nicht deuten.
- Keine Rolltreppen. Fragen Blinde mit Führhund nach einer Treppe, so ist immer eine normale Treppe gemeint. Führhunde dürfen keine Rolltreppen anlaufen, da sie sich dort die Pfoten verletzen könnten.
- Parken. Bitte parken Sie so, dass das Führhundegespann auf dem Gehweg noch vorankommt und Übergänge über die Straße nicht zugestellt sind.
- Hindernisse. Bitte sorgen Sie dafür, dass Hecken, überhängende Bäume, Mülltonnen und andere Hindernisse den Gehweg nicht vollständig versperren. Sonst muss der Führhund auf die Straße ausweichen, wodurch die Blinden und andere Verkehrsteilnehmer unnötig gefährdet werden.
Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Verständnis.
Arbeitskreis der Blindenführhundehalter im Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

Kraftfahrer beachten den weißen Stock !

In Deutschland leben etwa 155.000 blinde und annähernd 500.000 sehbehinderte Menschen. Sie selbst können kein Auto oder Motorrad steuern. Sie müssen sogar das Gehen durch die Stadt lernen, und das verlangt mindestens so viel Konzentration und Anstrengung wie das Lenken eines Fahrzeuges. Daher einige Bitten und Ratschläge für Kraftfahrer:
- Der weiße Stock. Er ist Erkennungszeichen und Orientierungsmittel für Blinde und als Verkehrsschutzzeichen, ebenso wie das weiße Führgeschirr des Blindenführhundes, anerkannt. Deshalb: Der weiße Stock verlangt Rücksichtnahme und äußerste Vorsicht, denn wer mit dem Stock geht, kann Ihr Fahrzeug nicht sehen.
- Gelbe Armbinde: Auch die gelbe Armbinde mit den drei schwarzen Punkten gebietet äußerste Vorsicht. Nehmen Sie den Fuß vom Gaspedal und seien Sie bremsbereit.
- Albtraum grüner Pfeil. Was Ihnen das Rechtsabbiegen bei Rot an einigen Kreuzungen erlaubt, kann für Blinde und Sehbehinderte eine böse Falle sein. Wer nicht sehen kann, muss notgedrungen hören, in welche Richtung der Verkehr rollt. Die Grüne-Pfeil-Regelung sorgt in dieser Beziehung für Verwirrung. Deshalb nehmen Sie bitte das Anhaltegebot an Kreuzungen mit Rechtsabbiegepfeil ernst.
- Parkplatz Bürgersteig. Es ist gefährlich, wenn Blinde -gewissermaßen im Slalomlauf- ihren Weg suchen müssen, weil Bürgersteige und Straßenübergänge mit Autos zugestellt sind. Denken Sie beim Abstellen Ihres Fahrzeuges bitte daran. Respektieren Sie auch die Behindertenparkplätze.
- Kein freundliches Winken. Die üblichen Zeichen der Rücksichtnahme kommen bei Blinden und Sehbehinderten nicht an. Selbst ein freundliches Winken aus dem Auto heraus wird nicht registriert. Hupen oder Lichtsignale sorgen eher für Verwirrung. Sprechen Sie daher einen Blinden oder Sehbehinderten möglichst direkt an und geben ihm eindeutige Hinweise. Wenn Hilfe dringend nötig ist und es die Verkehrslage zulässt, steigen Sie aus und geleiten den Wartenden über die Straße.
- Gefahren vermeiden. Besonders schwierig ist das Überqueren mehrspuriger Straßen. Bringen Sie Blinde und Sehbehinderte nicht dadurch in Gefahr, dass Sie zwar anhalten und signalisieren, die Straße sei frei, ohne zu wissen, wie nachfolgende Kraftfahrer auf der Nebenspur reagieren.
- Haltestellen von Straßenbahnen und Bussen. Hier ist besondere Vorsicht geboten. Wenn jemand mit weißem Stock oder gelber Armbinde am Straßenrand steht und in eine ankommende Bahn einsteigen möchte, huschen Sie bitte nicht mit Ihrem Auto gerade noch so vorbei, sondern bleiben Sie stehen. Im Zweifelsfall rufen Sie ihm zu, dass der Weg zum Einsteigen jetzt frei ist.
- Vorsicht, Rücksichtnahme und gegenseitiges Verständnis gehören zu den Grundregeln im Straßenverkehr. Sie gelten für alle. Blinde und Sehbehinderte sind aber besonders darauf angewiesen, dass Sie als Kraftfahrerin oder Kraftfahrer an ihre Schwierigkeiten denken.

Blindenstock mit Echo-Ortung

Die Echo-Ortung von Fledermäusen hat britische Wissenschaftler bei der Entwicklung eines Hightech-Blindenstocks inspiriert. Der Stock tastet die Umgebung mit hochfrequenten Signalen ab und warnt mit Vibrationen vor Hindernissen. Die Frequenzen, die der Blindenstock aussendet, sind für Menschen nicht hörbar. Sensoren im Stock nehmen den Angaben zufolge von Hindernissen reflektierte Signale wieder auf und leiten sie an einen Computerchip weiter. Taucht links, rechts oder vorne ein Gegenstand auf, vibriert der Stock an der entsprechenden Seite.